Anhängervermietung
Quadanhänger mit Auffahrrampen (ungebremst)
zulässige Gesamtmasse 750 kg
Zuladung bis 457 kg
Innenlänge 240 cm
Innenbreite 128 cm
Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
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1 Tag 55 EUR
jeder weitere Tag 20 EUR
1 Woche 150 EUR
2 Wochen 200 EUR
Kaution 400 EUR
inklusive Anhängerschloss;
exklusive Spanngurte
Spyder-/Quadanhänger (ungebremst)
zulässige Gesamtmasse 750 kg
Zuladung bis 600 kg
Innenlänge 300 cm
Innenbreite 165 cm
Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
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1 Tag 55 EUR
jeder weitere Tag 20 EUR
1 Woche 150 EUR
2 Wochen 200 EUR
Kaution 400 EUR
inklusive Anhängerschloss;
exklusive Spanngurte
Quadanhänger passend für 3 Quads (gebremst)
zulässige Gesamtmasse 2000 kg
Zuladung bis 1525 kg
Innenlänge 400 cm
Innenbreite 170 cm
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1 Tag 55 EUR
jeder weitere Tag 20 EUR
1 Woche 150 EUR
2 Wochen 200 EUR
Kaution 400 EUR
inklusive Anhängerschloss;
exklusive Spanngurte
Kastenanhänger (ungebremst)
zulässige Gesamtmasse 1200 kg
Zuladung bis 880 kg
Innenlänge 245 cm
Innenbreite 130 cm
Innenhöhe 145 cm
Volumen ca. 4,62 m³
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1 Tag 55 EUR
jeder weitere Tag 20 EUR
1 Woche 150 EUR
2 Wochen 200 EUR
Kaution 400 EUR
inklusive Anhängerschloss;
exklusive Spanngurte
Autoanhänger (gebremst)
zulässige Gesamtmasse 2600 kg
Zuladung bis 1690 kg
Innenlänge 245 cm
Innenbreite 130 cm
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1 Tag 150 EUR
jeder weitere Tag 40 EUR
1 Woche 350 EUR
2 Wochen 500 EUR
Kaution 400 EUR
inklusive Anhängerschloss;
exklusive Spanngurte
Klasse B: Mit Führerscheinklasse B darf ein Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse gezogen werden. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind erlaubt, wenn die Gesamtmasse (Summe von Zugfahrzeug und Anhänger) 3,5 t nicht übersteigt. Die Anhängelast des Zugfahrzeugs darf nicht überschritten werden.
Klasse B 96: Mit Führerscheinklasse B 96 darf eine Gesamtmasse bis 4,25 t bewegt werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.
Klasse BE: Mit Führerscheinklasse BE dürfen einachsige Anhänger und Tandemachsanhänger bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gezogen werden.
Klasse 3: Mit Führerscheinklasse 3 dürfen alle Anhänger bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gezogen werden. Ausgenommen sind Drehschemelanhänger.
Anhänger dürfen nur so beladen werden, dass weder die maximale Stützlast des Anhängers, noch die des Zugfahrzeugs überschritten wird. Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs entspricht dem tatsächlichen Gesamtgewicht des Anhängers. Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässige Anhängelast nicht übersteigen.
Bei der Mitführung eines Anhängers über 750 kg benötigen Sie lediglich eine Führerscheinerweiterung B96. Diese ist auch im EU-Ausland gültig. Die Vermietung der Anhänger erfolgt ab einem Mindestalter von 21 Jahren.
Alle Preise sind inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Abschluss des Mietvertrages ist der entsprechende Mietpreis zu entrichten und die Kaution in Höhe von 400 EUR bar zu hinterlegen.
Im Schadenfall leistet der Mieter eine Selbstbeteiligung von 2500 EUR.
⊗ Personalausweis (oder ein anderer Ausweis, der die Adresse enthält)
⊗ Kaution in Höhe von 400 € bar
⊗ Bezahlung des Mietpreises vorab
⊗ benötigte Spanngurte und/oder andere Mittel zur Ladungssicherung